Obligatorischer Sachkundenachweis (SKN)
Neue Tierschutzverordnung "Obligatorische Hundehalterausbildung" gültig seit dem 01. September 2008
Seit dem 01. September 2008 gilt eine neue
Tierschutzverordnung, die eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vorschreibt,
den sogenannten
Sachkundenachweis (SKN).
Wer bereits Hundehalter war, benötigt nur die praktische Ausbildung. Um diese praktische Ausbildung kommen auch langjährige Hundehalter nicht herum.
| Sachkundenachweis Praxis-Kurs |
| Kursinhalt: | - Lobwort
/ Blickkontakt - Ausdrucksverhalten / Alltagssituationen - Sitz / Platz - Leinenführigkeit - Rückruf / Abbruchsignal |
| Kursziel: | Sie können sich mit Ihrem Hund in verschiedenen Alltagssituationen sicher bewegen |
| Registrierung: | Jede/r TeilnehmerIn wird bei der SKG registriert. |
| Kursort: | Gelände und Umgebung Kipp, Kynologischer Verein Niederamt, Niedergösgen |
| Kosten: | sFr. 125.00 inkl. SKN
Bestätigung 5 Lektionen à 60 Minuten (Kursgeld ist am ersten Kurstag mitzubringen) |
| Kursleiterin: | Susan Röthlisberger, Gruppenleiterin SKG, SKN Ausbildnerin SKG |
| Kursdaten: | nächster Kurs: noch kein Datum bekannt |
| Anmeldung: |
Teilnehmerzahl beschränkt! (max. 8 Personen) |