Obligatorischer Sachkundenachweis (SKN)

Neue Tierschutzverordnung "Obligatorische Hundehalterausbildung" gültig seit dem 01. September 2008

Seit dem 01. September 2008 gilt eine neue Tierschutzverordnung, die eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vorschreibt, den sogenannten
Sachkundenachweis (SKN).

Für Ersthundehalter bedeutet dies, dass sie vor dem Kauf des Hundes einen mindestens vier Stunden dauernden Theoriekurs sowie anschliessend mit dem Hund eine mindestens vier Lektionen umfassende praktische Ausbildung besuchen müssen.

Wer bereits Hundehalter war, benötigt nur die praktische Ausbildung. Um diese praktische Ausbildung kommen auch langjährige Hundehalter nicht herum.

Hier nochmals eine Übersicht:

Mein Hund war bereits vor dem 01.09.2008 bei mir Mein Hund kommt zwischen dem 01.09.2008 und dem 31.08.2010 zu mir Mein Hund kommt nach dem 01.09.2010 zu mir
Hundehalter, der bereits einen Hund besessen hat Keine Ausbildung nötig Muss bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres das praktische Training (mind. 4 Lektionen à 1 Stunde) absolvieren Muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische Training (mind. 4 Lektionen à 1 Stunde) absolvieren
Erst-Hundehalter Keine Ausbildung nötig Muss den den Theorie-Kurs (mind. 4 Stunden) und das praktische Training bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren Muss vor dem Kauf den Theorie-Kurs (mind. 4 Stunden) und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische Training absolvieren